Beglaubigungen

Urkunden und andere Bescheinigungen für offizielle Zwecke müssen in der Regel beglaubigt werden. Damit ist gemeint, dass der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt. Beglaubigte Übersetzungen dürfen nur von gerichtlich ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden, die ihre fachliche Qualifikation (z. B. Diplom oder staatliche Prüfung) entsprechend nachweisen müssen.

Als ermächtigte Übersetzerin bin ich berechtigt, die Echtheit der Übersetzung mit meinem Namensstempel und meiner Unterschrift zu bestätigen. Beglaubigte Übersetzungen sind im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig. Bei für das Ausland bestimmten Übersetzungen ist es (je nach Land) evtl. sinnvoll zu klären, ob die Beglaubigung eines deutschen Übersetzers anerkannt wird.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, ist die Vorlage des Originals  wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. Übersetzer sind allerdings verpflichtet, kenntlich zu machen, wenn das übersetzte Dokument kein Original ist. Beglaubigte Übersetzungen sind nur gültig mit der Originalunterschrift (und evtl. Stempelabruck) des Übersetzers und können daher nicht als E-Mail übermittelt werden.

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